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Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes bestanden 2007 in Berlin 30 Prozent die praktische Prüfung nicht, 32 Prozent versagten in der Theorie.
 

 

 

 

 

 

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Jeder dritte Prüfling fiel in 2007 in Berlin durch die Prüfung.

 

 


              Alkoholverbots für                Fahranfängerinnen, Fahranfänger   beschlossen

 

                                    5. Mai 2007

                        
Der Bundestag hat den von Bundesminister Wolfgang Tiefensee vorgelegten Entwurf zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfängerinnen und Fahranfänger beschlossen. Nun muss sich noch der Bundesrat abschließend mit dem Gesetzentwurf befassen.
 

Das Alkoholverbot gilt für Fahranfänger, die noch in der regelmäßig zweijährigen Probezeit sind und für alle jungen Fahrer und Fahrerinnen vor Vollendung ihres 21. Lebensjahres. "Wir setzen bei der Verkehrssicherheit auf kontinuierliche Prävention und wirksame Sanktion. Alkohol im Straßenverkehr ist oft eine der Hauptunfallursachen. Bei jungen Fahranfängern besteht bereits mit niedriger Alkoholkonzentration ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Dies zeigt, dass sie oft nicht in ausreichendem Maße für die Gefahren von Alkohol am Steuer sensibilisiert sind", erklärte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesverkehrsminister, Achim Großmann.

 Großmann: "Größe zeigt, wer das Auto auch mal stehen lässt und sich auch dann nicht an das Steuer setzt, wenn andere dazu drängen."


Quelle : Bundesministerium für Verkehr http://www.bmvbs.de/

l03.04.2007
Urteil:

Mit nur acht Flensburg-Punkten zur MPU / ADAC gegen Aufweichung der Punkteregeln

 München (ots) - Ein Autofahrer, der 18 Punkte in Flensburg angehäuft hat, muss im Normalfall seinen Führerschein abgeben und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren. Wie der ADAC berichtet, kann es aber auch bei weit weniger Punkten vorkommen, dass der Fahrer ohne Vorwarnung zur MPU geschickt wird. Weigert sich der Fahrer, wird ihm der Führerschein solange entzogen, bis er ein positives Untersuchungsergebnis vorlegen kann. So passierte es einem Münchner, der innerhalb von neun Monaten dreimal die zulässige Höchstgeschwindigkeit missachtet und dafür insgesamt acht Punkte in Flensburg kassiert hatte. Auch wenn die Geschwindigkeitsverstöße innerhalb weniger Monate erfolgten, hat der ADAC erhebliche Bedenken, wenn hieraus auf die fehlende Fahreigung geschlossen wird. ADAC-Jurist Dr. Markus Schäpe: "Wenn dieser Fall Schule macht, wird damit das Punktesystem im Ergebnis aufgehoben."
Der Autofahrer hatte bis dahin noch keinen Punkt in Flensburg. Im Regelfall würde er vom Landratsamt nur eine schriftliche Verwarnung bekommen, die ihn auf sein hohes Punktekonto aufmerksam macht und auf
mögliche Aufbauseminare zum Punkteabbau hinweist. Stattdessen ordnete die Verkehrsbehörde zusätzlich die sofortige Teilnahme an der MPU an. Begründung: Die wiederholten Verkehrsverstöße lassen den Schluss zu, dass dem Autofahrer die nötige Einsicht in die Gefährlichkeit des zu schnellen Fahrens fehlt. Dieser Ansicht schloss sich auch das Verwaltungsgericht (VG München, DAR 07, 167) an. Der Gesetzgeber hat mit dem Punktesystem ein Verfahren geschaffen das sich im Grundsatz bewährt hat. Bei der letzten größeren Änderung 1999 wurde ausdrücklich festgeschrieben, dass ein Verkehrsteilnehmer nur dann bei Erreichen von 18 Punkten als ungeeignet anzusehen ist, wenn er bei 8 Punkten eine schriftliche Verwarnung und bei 14 Punkten durch die Teilnahme am Aufbauseminar nachhaltig gewarnt wurde. Fehlt eine dieser Maßnahmen, ist der Punktestand zu reduzieren, um den
Betroffenen vor dem Führerscheinverlust zu bewahren. Dieses bewährte System wird jedoch entwertet, wenn die MPU bei wiederholten Tempoverstößen, unabhängig vom Punktestand, angeordnet werden kann.


Pressekontakt:
ADAC-Öffentlichkeitsarbeit
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www.presse.adac
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/ 04.07.2006

Unfallrisiko: Telefonieren ist wie  betrunken fahren
im Auto

Unfallwahrscheinlichkeit steigt mit Handy in der Hand ebenso wie mit Headset
Telefonieren Automobilisten während des Fahrens, schlängeln sie sich genauso unsicher durch den Verkehr wie Menschen, die ein wenig getrunken haben. Dies wollen Psychologen der University von Utah in den USA herausgefunden haben.

Interessanterweise geht die Studie davon aus, dass nicht das Bedienen der Tasten die Aufmerksamkeit ablenkt, sondern die Gespräche selbst. Daher ist es unerheblich, ob der Fahrer das Handy in der Hand hält oder über die Freisprecheinrichtung telefoniert, so die Forscher.

Die Psychologen beziehen ihre Ergebnisse aus einer Versuchsanordnung mit 40 Probanden. Die Teilnehmer mussten alle an einer Fahrsimulation unter verschiedenen Gegebenheiten teilnehmen. Zuerst durften die Probanden den Parcours normal befahren, anschließend einmal mit einem Mobiltelefon in der Hand, einmal über ein Headset sprechend und einmal nach Alkoholgenuss und entsprechenden 0,8 Promille im Blut.

Das Ergebnis: Fahrer, die ins Handy sprachen, fuhren insgesamt langsamer und brauchten auch 9 Prozent mehr Zeit zum Bremsen. Außerdem brauchten sie 19 Prozent mehr Zeit, um ihre ursprüngliche Geschwindigkeit wieder aufzunehmen. Zusätzlich beeinflusste die Ablenkung durch die Telefonkonversation auch den gleichmäßigen Abstand zum Vordermann. Gemessen wurden Schwankungen um bis zu 24 Prozent hin oder her. Drei Teilnehmer unter den Telefon-Junkies verursachten während des Tests gar einen Unfall.

Mit ein wenig Alkohol im Blut sah die Konzentrationsbilanz ähnlich aus: Auch die angeheiterten Probanden fuhren langsamer - und gleichzeitig aggressiver, da sie weniger Abstand zum Vordermann ließen. Entsprechend ließ beim Bremsen die Reaktionsgeschwindigkeit zu wünschen übrig: Die Wahrscheinlichkeit, dass der Proband erst vier Sekunden vor einem Zusammenstoß bremsen würde, lag doppelt so hoch. Außerdem wurde mit 23 Prozent mehr Kraft in die Eisen gestiegen. Auch das Unfallrisiko war höher.

Psychologie-Professor David Strayer sagt: "Genauso wie man andere gefährdet, wenn man mit Alkohol im Blut Auto fährt, genauso riskiert man einen Unfall mit dem Handy in der Hand. Der Grad an Unkonzentriertheit ist in beiden Fällen ähnlich."

Bereits im September 2004 belegte eine Studie das erhöhte Unfallrisiko, wenn der Autolenker bei der Fahrt telefoniert, selbst wenn eine Freisprecheinrichtung verwendet wird. Das Gespräch vermindert in jedem Fall die Aufmerksamkeit des Autofahrers. Diese Ergebnisse wurden durch eine weitere Studie vom Juli 2005 bestätigt. (yg

Quelle : University of Utah //
http://www.utah.edu/
 

                                    Al 24.07.2006olverbot rückt näher

Regierung plant Null-Promillegrenze für Anfän
von Ka                  
  Unfall mit drei Toten
In dem Kleinwagen starb fast eine ganze Familie: Zwei Männer und eine Frau. Eine weitere wurde lebensgefährlich verletzt. Der Unfallverursacher, 1,8 Promille Alkohol im Blut, kam mit leichten Verletzungen davon. (Archivfoto: dpa)
 


Magdeburg/Berlin/MZ.

Ein absolutes Alkoholverbot

für Fahranfänger rückt näher.

Das Bundesverkehrsministerium arbeitet an einem entsprechenden Gesetzentwurf. Wie eine Ministeriumssprecherin in Berlin auf MZ-Anfrage bestätigte, soll das Gesetz noch in diesem Jahr dem Bundeskabinett zum Beschluss vorgelegt werden.

Das Ministerium greift eine Länder-Initiative auf, auch Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Karl-Heinz Daehre (CDU) hatte auf die Null-Promillegrenze während der Führerschein-Probezeit gedrängt. Laut Daehre ziehen alle Verkehrsminister mit. "Das Alkoholverbot für Fahranfänger kommt", sagte Daehre der MZ.

Fahren unter Alkohol war im ersten Halbjahr 2006 in Sachsen-Anhalt in 780 Fällen die Unfallursache, etwa ein Drittel der Fahrer war 18 bis 24 Jahre alt. Landes-Innenminister Holger Hövelmann (SPD) geht das Ver
) rbot für Fahranfänger allerdings nicht weit genug - er forderte gestern ein Alkoholverbot für alle. "Wir im Osten haben damit gute Erfahrungen gemacht." Es gebe keinen sachlichen Grund, warum Alkohol am Steuer für Ältere erlaubt sein soll, sagte er. In der DDR galt die Null-Promilleregel.

Verkehrsexperten von SPD und PDS begrüßten Hövelmanns Vorstoß. Der CDU-Abgeordnete André Schröder warnte indes vor einer Überregulierung. Veit Wolpert (FDP) sagte: "Medikamente können geringe Mengen Alkohol aufweisen. Chronisch Kranken würde das Fahren grundsätzlich verboten." ADAC-Sprecher Michael Erdmann begrüßte eine Null-Promillegrenze für Fahranfänger, lehnte aber eine Ausweitung ab. Das "Glas Bier zum Mittagessen" müsse erlaubt bleiben.

Auch Daehre wies Hövelmanns Vorstoß zurück. Null Promille bei allen Fahrern seien zwar "wünschenswert". "Das ist derzeit aber politisch nicht durchsetzbar."

Gauselmann, 24.07.06, 09:33h 

 Quelle: www.mz-web.de
 

 

Neue Bußgeldregel 2006 beim Mindestabstand

2006 wird das Bußgeld bei Nichteinhaltung des Mindestabstandes erhöht. Bei der Geschwindigkeit von 80 km/h bis zu 130 km/h muss nun mit einem Betrag zwischen 40 Euro und 200 Euro und sogar Fahrverbot gerechnet werden, wenn man keinen ordnungsgemäßen Abstand hält. Der kleinste Betrag muss gezahlt werden, wenn der Abstand weniger als ein Viertel des Tachowertes beträgt, also bei 80 km/h weniger als 20 Meter. Die Höchststrafe von 200 Euro oder 3 Monate Fahrverbot muss gezahlt werden, wenn bei über 100 km/h der Abstand nicht mindestens ein Zwanzigstel des Tachowertes ist, also bei 100 km/h wären das fünf Meter. Wenn man mehr als 130 km/h schnell ist und den Mindestabstand nicht einhält, muss man sogar mit Bußgeldern zwischen 60 Euro und 250 Euro und Fahrverbot bis zu 3 Monate rechnen.
 

                     Neue Verkehrsschilder 2006

Ab April 2006
soll es zwei neue Verkehrsschilder geben. Zum ersten das Zeichen 327. Es schreibt die Lichtpflicht im Tunnel vor, diese war bis jetzt freiwillig und ist von da an gesetzlich vorgeschrieben. Zum zweiten das Zeichen 328. Es weißt auf eine Nothaltebucht hin, in der nur wegen einem wirklichen Notfall gehalten werden darf. Zu beachten gilt dabei, dass Telefonieren nicht zu einem Notfall zählt und berechtigt deswegen dort nicht zum Anhalten.

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        Geldschaden bei umgefahrenem

        Verkehrsschild                                                    
Wenn ein Autofahrer bei Glatteis in eine Leitplanke rutscht oder ein Verkehrsschild umfährt, muss er den Schaden sofort der Polizei melden. Wenn man sich ohne die Polizei zu informieren vom Unfallort entfernt, kann man eine Geldstrafe und sieben Punkte in der Verkehrssünderkartei bekommen. Ein Sprecher des ADAC in München rät, sich in so einem Fall umgehend bei der Polizei zu melden und mitzuteilen, was und vor allem wo es genau passiert ist. Die Polizei klärt einem dann über den weiteren Verlauf auf. Sollte man kein Handy zur Hand haben und auch sonst kein Telefon in der Nähe sein, muss man vor einer Weiterfahrt mindestens eine halbe Stunde am Unfallort warten. Die Schäden an Verkehrsschildern oder Leitplanken übernimmt laut ADAC die Kfz-Haftpflichtversicherung.

 


Tipps für Fernlicht auf Autobahn oder Landstrasse
 

Wenn man das Fernlicht richtig einsetzt, kann man damit wertvolle Meter an Sichtweite gewinnen und somit auch mehr Sicherheit während der Fahrt. Man muss auch nicht sofort abblenden wenn ein anderes Auto, zum Beispiel in einer Kurve oder bei einer Steigung, zu sehen ist. Solange man nur den Lichtschein sieht, kann man das Fernlicht anlassen. Damit man nicht für einige Meter ganz im Dunkeln fährt, kann man das Fernlicht sofort wieder anmachen, sobald das andere Fahrzeug auf gleicher Höhe vorbei fährt.
Wer auf der Landstrasse überholt wird, ist nicht zum Abblenden verpflichtet, da man davon ausgehen kann, dass der Überholende schnell außer Sichtweite ist. Aus Rücksicht sollte man aber abblenden, sobald der Überholende vor dem Fahrzeug ist und erst wieder aufblenden, wenn der Überholende außer Reichweite ist. Sollte man selbst überholen, wird empfohlen, dass Fernlicht erst auf gleicher Höhe des Fahrzeuges einzuschalten.
Auch auf der Autobahn darf man mit Fernlicht fahren, aber nur wenn die Strecke gerade ist, man selbst auf der rechten Spur fährt und wenn die Autobahn einen bepflanzten Mittelstreifen oder ein Blendschutzgitter
hat.

23.02.2006

                                                   Zahl der  Blechschäden  2005  gesunken
                                                   Zentralruf  hilft, wenn es doch mal  kracht

Auf  Deutschlands Straßen  kracht es im Durchschnitt jede Minute zehnmal. Allein fast 1,8 Millionen polizeilich erfasste Sachschadenunfälle vermeldet das Statistische Bundesamt für 2005, ein Rückgang von 0,6  Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die umgehende Schadenregulierung ist wichtigstes Anliegen der Unfallbeteiligten. Der Zentralruf der Autoversicherer bietet unter der Nummer 0180 - 25 0 26 Hilfe bei der schnellen und unkomplizierten  Schadenabwicklung.
Was müssen die Beteiligten im Falle eines Unfalls tun ? Nachdem die Unfallstelle gesichert und geräumt wurde, ist es  wichtig, dass die Parteien  Personalien, Kennzeichen und  Versicherungsdaten  austauschen. Sind die Versicherungspapiere nicht zur  Hand oder  hat der Geschädigte in der Aufregung vergessen, den Unfallverursacher  nach seiner Versicherung zu fragen, hilft ein  Anruf  beim
 Zentralruf  der  Autoversicherer. Dort wird für jedes Fahrzeug der dazugehörige Versicherer ermittelt. Der Service ist an jedem Tag und rund um die Uhr unter  0180-25 0 26 erreichbar (pro Anruf 6 Cent aus dem deutschen
Festnetz).

 Nach  Schaden selbst aktiv  werden

Der  Geschädigte muss nicht warten, bis der  Unfallgegner sich bei seiner Versicherung meldet und den Schaden anzeigt, sondern kann selbst aktiv werden und direkt Schadenersatz verlangen. Der Anrufer nennt den Mitarbeitern beim Zentralruf das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs und gibt den Schadentag an. Durch die Zentralruf-Datenbank ist die dazugehörige Kfz-Versicherung schnell gefunden. Die Versicherung leitet dann eine umgehende Schadenregulierung ein und Geschädigte kommen schneller an ihr Geld. Die Kfz-Versicherer übermitteln dem  Zentralruf  für jedes versicherte Fahrzeug das amtliche Kennzeichen, den zugehörigen Versicherer, die Versicherungsnummer, Vertragsanfang und -ende.
Jährlich wird der Zentralruf etwa 1,75 Millionen Mal in Anspruch genommen. Damit hilft der Service der Autoversicherer bei fast jedem dritten Unfall in Deutschland. Über  die  Services  der  Autoversicherer :
Der  Zentralruf  ist ein seit über  30 Jahren bewährter Service der Autoversicherer. Neben dem Zentralruf betreuen die Versicherer auch die Notrufsäulen an den deutschen Bundes- und Landstraßen sowie die mobile Notrufnummer  0800 NOTFON D (0800 - 66 83 66 3) - das einzige
Angebot in Deutschland, über das alle Handy-Notrufe geortet werden können. Weitere  Informationen  unter
www.zentralruf.de und www.notfon-d.de.